Sprachtherapie

Was ist Sprachtherapie / Logopädie?

Die Sprachtherapie / Logopädie beschäftigt sich in Theorie und Praxis mit Vorsorge, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen.
Auch auditive Wahrnehmungsstörungen, die eine Lese- Rechtschreibschwäche zur Folge haben können, zählen zum Feld der Sprachtherapie.
Behandelt werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in ihren kommunikativen Fähigkeiten eingeschränkt sind.

Was geschieht bei einer sprachtherapeutischen / logopädischen Behandlung?

Nachdem Ihr Arzt bei Ihnen oder Ihrem Kind eine Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung festgestellt hat, erwartet Sie in unserer Praxis:

Anamnesegspräch und Diagnostik

Zu Therapiebeginn erfolgt ein ausführliches Erstgespräch mit Fragen zur Problematik (Anamnesegespräch).
Danach findet eine umfassende Diagnostik statt, welche die Voraussetzung für die Auswahl der Behandlungsmethode ist.

Beratung

Die Patienten werden über die Untersuchungsergebnisse aufgeklärt.
Die Inhalte, der Verlauf und die Ziele der sich anschließenden Behandlung werden gemeinsam besprochen.

Therapie

Jede Sprachtherapie enthält neben spezifischen Übungen auch Gespräche über den Therapieverlauf und Anleitungen zum selbständigen Üben. Die Therapien werden für jeden Patienten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Bedürfnisse und der medizinischen Notwendigkeit individuell entwickelt.

Wie bekomme ich eine sprachtherapeutische / logopädische Behandlung?

Bemerken Sie bei sich, Ihrem Kind oder Ihrem Angehörigen eine Sprach-, Sprech- oder Stimmstörung, so wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Hat Ihr Arzt Ihnen eine sprachtherapeutische/logopädische Behandlung verordnet, so melden Sie sich in der Praxis an.
Sie benötigen von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung.

Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnung nur 28 Tage gültig ist!

Holen Sie sich erst einen Termin zur Sprachtherapie und lassen sich danach die Verordnung kurz vor dem ersten Behandlungstermin von Ihrem Arzt ausstellen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Sprachtherapie / Logopädie?

Die Sprachtherapie/Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird nach Verordnung von Ihrem Arzt von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Für erwachsene Patienten beträgt die Zuzahlung bei allen gesetzlichen Krankenkassen 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10 Euro pro Rezept.

Für Patienten mit einer Befreiungsbescheinigung für den entsprechenden Zeitraum entfällt die Zuzahlungsgebühr.

Die Zuzahlung ist keine Gebühr, die die Einnahmen der Praxis erhöht, sondern der Betrag wird der Praxis von der Krankenkasse abgezogen.

Patienten, die privat versichert sind, erkundigen sich bitte vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!